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Güterverkehr „Von Haus zu Haus“
Güterverkehr „Von Haus zu Haus“
Die Bundesbahn schaffte für Industrie und Handel 1950 wieder eine zweckmäßige Neuerung. Der Großbehälter „Von Haus zu Haus“ fasste 5 Tonnen und konnte für empfindliche Güter geschlossen oder als offener Behälter verwendet werden. Die Ladegüter wurden nicht mehr ein- und ausgepackt, sondern kamen auf dem sichersten Wege vom Produzenten direkt an den Verbraucher oder Großhändler. Interessant war noch, dass die Bundesbahn für dieses Verfahren keinerlei Sondergebühren erhob, sondern lediglich bei der Zugrundelegung des Transportpreises die allgemeinen Bestimmungen über das Gewicht von Frachtstücken zugrunde legte.
Das Foto zeigt die Präsentation der neuen Transporteinrichtung in Hamburg am 19. Juli 1950
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Foto Sammlung Klaus Wedde - Bonn
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